Treffen der Ombudspersonen: WissKomm und Gute Wissenschaftliche Praxis

Beim bundesweiten Treffen der Ombudspersonen fordert Holger Wormer, öffentliche Wissenschaftskommunikation stärker an den Maßstäben Guter Wissenschaftlicher Praxis zu messen – von der transparenten Einordnung des Publikationsstatus bis zum offenen Umgang mit Unsicherheiten und widersprüchlichen Befunden.

Wenn öffentliche Wissenschaftskommunikation auch als innerwissenschaftliches Evaluationskriterium herangezogen wird, müssen dafür auch die Regeln Guter Wissenschaftlicher Praxis gelten. So lautet die Grundthese eines Vortrags von RRC-Mitglied und TU-Ombudsmann Holger Wormer beim bundesweiten Treffen der Ombudspersonen für Gute Wissenschaftliche Praxis in Berlin, dessen umfangreiche Video-Dokumentation Anfang März erschienen ist. Konkret würde dies bedeuten: Der Publikationsstatus von wissenschaftlichen Ergebnissen (z.B. „unveröffentlicht“, „Preprint“, „Peer-Review-Paper“) muss in Pressemitteilungen oder Blogbeiträgen ebenso genannt werden wie der Evidenzgrad. So macht es etwa für Patientinnen und Patienten einen erheblichen Unterschied, ob ein Therapie-Erfolg in der medizinischen Forschung bisher lediglich im Tierversuch erzielt wurde oder bereits eine große klinische Studie der Phase 3 vorliegt. Ebenso gilt es, auch in der öffentlichen Wissenschaftskommunikation Unsicherheiten von Forschungsergebnissen zu benennen und diese in den Forschungsstand einzuordnen – vor allem dann, wenn andere, ggf. sogar konkurrierende Forschungsgruppen zuvor zu widersprüchlichen Resultaten gelangt waren.

Obwohl entsprechende Forderungen bereits vor mehr als zehn Jahren in Empfehlungen aller deutschen Wissenschaftsakademien formuliert sind, finden sich bis heute nur in wenigen Regeln zur Guten Wissenschaftlichen Praxis konkrete Passagen dazu wieder, bemängelte Wormer. Dies sei umso erstaunlicher, als beispielsweise die Kommunikation abweichender Ergebnisse oder Einschätzungen sowohl in der innerwissenschaftlichen Kommunikation als auch im (Wissenschafts-)Journalismus als Qualitätsstandard gelte. Zwar habe sich auch bei den Leitlinien zur guten Wissenschaftskommunikation aus der Wissenschafts-PR einiges getan, aber bis heute finden sich zahlreiche Beispiele für fragwürdige und in Art und Umfang übertriebene Kommunikation gegenüber der Öffentlichkeit, die in vergleichbaren Fällen im Journalismus oft „ein Fall für den Presserat“ wären.

Obwohl es im Einzelfall nicht leicht zu entscheiden sei, wer für die Ahndung unredlicher Wissenschaftskommunikation von Forschenden oder Forschungsinstitutionen gegenüber der Öffentlichkeit zuständig ist, so gäbe es doch zahlreiche organisatorische Möglichkeiten, eine bessere Qualitätssicherung zu betreiben – und Fehlverhalten ggf. auch mit Hilfe der Ombudspersonen und Kommissionen für Gute wissenschaftliche Praxis zu rügen.

Auch aus juristischer Perspektive, wie etwa der Juraprofessor Klaus F. Gärditz von der Universität Bonn in der Diskussion seines Vortrags auf der Tagung bestätigte, ließen sich umfangreiche Verpflichtungen für Forschende für eine redliche Kommunikation gegenüber der Öffentlichkeit (etwa in populärwissenschaftlichen Büchern) ableiten – wenngleich das wohl noch nicht für jeden Social Media Post gelte, der aus seiner Sicht eher als „Marketing“ zu betrachten sei. Allerdings „würde es uns allen geziemen, da zurückhaltend zu sein“ bei dieser Selbstvermarktung, die von der Politik „teilweise gepusht“ worden sei, so Gräditz: „Das schadet der Wissenschaft.“

In weiteren Vorträgen auf der Konferenz ging es ebenfalls um solche Fragen der „Reputations-Ökonomie“ (Prof. Ulrich Dirnagl), aber auch den Umgang mit KI im Kontext der Guten Wissenschaftlichen Praxis oder die Beteiligung von Medien bei der Aufklärung von Fällen wissenschaftlichen Fehlverhaltens.

Alle Informationen zum Ombudssymposium finden sich hier.